Dorfentwicklung Untere Ilmenau – Start 2025
Kostenlose Beratung zur Förderung von privaten Maßnahmen der Dorfentwicklung
Die Ortsteile Fahrenholz, Handorf, Hunden, Mover und Wittorf sind ab 2024 als Dorfregion „Untere Ilmenau“ in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen worden. Auf Grundlage des Dorfentwicklungsplans unterstützt das Land Niedersachsen finanziell Investitionen in Kommunen, Vereinen, Kirchen oder Privatpersonen zum Erhalt der Lebensfähigkeit der dörflichen Siedlungsbereiche sowie zur Anpassung an die aktuellen und kommenden Herausforderungen.
Um eine Förderung erhalten zu können, ist die Abgabe eines Antrags zur Aufnahme ins Förderprogramm notwendig. Für private Personen, Vereine, Kirchen und Unternehmen besteht die Möglichkeit, bis zum 30. September eines jeden Jahres Förderanträge nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung“ (ZILE) zu stellen. Der vom ArL genehmigte Dorfentwicklungsplan der Dorfregion Untere Ilmenau ist hierfür die Grundlage.
Förderung privater Eigentümer*innen
Es ist ein Grundanliegen der Dorfentwicklung durch eine Erneuerung / Sanierung die ortsbildprägende Bausubstanz zu erhalten und evtl. neue Nutzungen zu ermöglichen. Hierbei können private Eigentümer*innen von Gebäuden, Kirchen oder Vereine eine finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie z. B. Sanierungsmaßnahmen oder Umnutzungen alter landschaftstypischer und ortsbildprägender Bausubstanzen vornehmen.
Gefördert werden auch Außenanlagen, wie Zäune, Mauern oder Pflasterflächen. Voraussetzung: Bauwerke müssen vor 1950 erbaut worden sein (vereinzelt auch später, sofern ortsbildprägend).
Bei privaten Antragsstellern beträgt die Förderquote bis zu 40 % der Netto-Investitionssumme. Um eine Förderung zu erhalten, ist eine Mindestinvestition von 7.440 € brutto erforderlich.
Förderfähige Maßnahmen
Sanierung von Gebäuden und Außenflächen
Förderfähig sind Erhaltungs- und Gestaltungsmaßnahmen an ortsbildprägender bzw. landwirtschaftlicher Bausubstanz. Die Bauwerke müssen vor ca. 1950 erbaut sein und der ursprüngliche Charakter von Gebäude, Fenster, Türen etc. erhalten bleiben oder wieder hergestellt werden, um förderfähig zu sein. Neben Maßnahmen an der äußeren Gebäudehülle (Dach, Fenster, Fassade, Wärmedämmung) sind bei entsprechender Gestaltung auch dazugehörige ortstypische Hof-, Garten- und Grünflächen förderfähig.
Die Verwendung ortstypischer Materialien und Farben ist Voraussetzung (kein Kunststoff oder moderne Baumaterialien, sondern z. B. Holz, Reet, Ziegel, Naturstein). An denkmalgeschützten Gebäuden ist die Denkmalschutzbehörde einzubeziehen.
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen z. B.:
- Fassade: Sanierung des Sichtfachwerks, Erneuerung des Klinkers mit roten, unbesandeten Vollziegeln
- Dach: Naturrote, kleinformatige Tonziegel (Hohlpfannen oder Hohlfalzziegel), Reet
- Fenster / Türen: Austausch von alten Fenstern mit Holzrahmen nach historischem Vorbild, historische Haustüren, Erhalt und Aufarbeitung bestehender Holzfenster und -türen, Einbau und Erneuerung von Holzfenstern mit konstruktiver Sprossenteilung
- Außenanlagen: Hofzufahrten, Einfriedungen, Zäune, Pflasterung mit Naturstein
Das Vorhaben ist vor Auftragserteilung und Baubeginn beim Amt für regionale Landesentwicklung zum 30.09. eines Jahres zu beantragen. Eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen! Lassen Sie sich gerne von der NLG (s. Kontaktdaten) zu Ihrem Vorhaben kostenlos beraten.
Eine Umnutzung ortsbildprägender oder landschaftstypischer Gebäude sowie die Revitalisierung ungenutzter und leerstehender Bausubstanz sind förderfähig (z. B. Scheunen).
Beginn der Maßnahmen
Wichtig! Wenn das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg den Antrag bewilligt hat, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Erst danach darf mit den Maßnahmen begonnen werden. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn führt in der Regel zum Ausschluss von der Förderung!
Höhe der Förderung
Bei privaten Antragsteller*innen beträgt die Förderung bis zu 40 % der Netto-Investitionskosten, um eine Förderung zu erhalten, ist eine Mindestinvestition von 7.440 € Euro brutto notwendig.
Die förderfähigen Maßnahmen müssen den ZILE-Förderrichtlinien entsprechen und werden nach folgender Tabelle bezuschusst:
| Förderziffer | Art der Maßnahme | Förderhöhe max. |
|---|---|---|
| 4.1.2.5 | Erhaltung und Gestaltung ortsbildprägender oder landschaftstypischer Bausubstanz | 50.000 € |
| 4.1.2.6 | Umnutzung von Bausubstanz land- und forstwirtschaftlicher Betriebe | 150.000 € |
| 4.1.2.7 | Umnutzung ortsbildprägender oder landschaftstypischer Bausubstanz zur Innenentwicklung | 150.000 € |
| 4.1.2.8 | Revitalisierung ungenutzter und leerstehender ortsbildprägender oder landschaftstypischer Bausubstanz | 150.000 € |
Lassen Sie sich kostenlos beraten!
Die NLG (Niedersächsische Landgesellschaft mbH) als beauftragte Umsetzungsbegleitung bietet Ihnen eine kostenlose Beratung vor Ort oder telefonisch an. Gemeinsam wird geprüft, ob eine Förderung möglich ist. Sie erhalten Unterstützung bei der Antragstellung, Planung und Durchführung Ihrer Maßnahme.
Was muss ich für eine Förderung tun?
- Telefonische Vorabklärung: Erstgespräch zur Förderfähigkeit durch die NLG und Abfrage des Bedarfs.
- Individuelle Beratung: Kostenlose Beratung vor Ort durch die NLG über Ablauf und förderfähige Maßnahmen.
- Kostenschätzungen: Es ist für eine Sanierungsmaßnahme eine Kostenschätzung je Gewerk einzuholen (keine Pauschalangebote)
- Antrag auf Erhalt einer Registriernummer (falls nicht vorhanden): Unterstützung bei der Antragstellung. Anträge werden beim Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg (ArL) eingereicht. Dies kann auch zusammen mit Einreichen des Förderantrags erfolgen.
- Antrag auf Förderung der Maßnahme: 5. Antrag auf Förderung der Maßnahme: bei der Samtgemeinde Bardowick einreichen. Diese muss den Antrag bis zum 30.9 an das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, (ArL) weiterleiten (genügend Vorlaufzeit einplanen). Eine vorherige Abstimmung des Antrags mit der NLG ist empfohlen!
- Erhalt des Bewilligungsbescheids: Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides darf mit Maßnahmen begonnen werden. Hierbei gestellte Auflagen im Bescheid sind zwingend zu beachten. Eine Nichtbeachtung kann zum Verlust des Zuschusses führen.
- Durchführung der Maßnahme: Maßnahme umsetzen, ggf. mit NLG-Begleitung (z. B. Farbgebung oder Materialwahl).
- Abnahme nach Fertigstellung: Besichtigung der Maßnahme vor Ort durch das ArL und Prüfung der Durchführung der Maßnahmen gemäß Förderantrag.
- Abrechnung: Auszahlung des Zuschusses anhand von Baurechnungen und Zahlungsnachweisen.
Wo bekomme ich die Antragsformulare?
- Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung – ZILE 2023
Link zur ZILE-Richtlinie 2023 - Suchbegriff: „ZILE Antrag“
- Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG) als Umsetzungsbegleitung
- Gemeinden: Drage, Handorf, Wittorf
Beratung & Umsetzungsbegleitung
Niedersächsische Landgesellschaft mbH
Ansprechpartnerin:
Sabrina Guder, Tel.: 04131 9503-44, E-Mail: Sabrina.Guder@nlg.de
Auftraggeber
Samtgemeinde Bardowick, Stabstelle Fördermanagement
Gemeinde Drage – Bürgermeisterin Silke Rocholl-Zube
Gemeinde Handorf – BürgermeisterKarl Heinz Raabe
Gemeinde Wittorf – Bürgermeister Thomas Herbst
Verfahren & Bewilligungsstelle
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Cornelia Schwanemann,
Adolph-Kolping-Straße, 21337 Lüneburg
Tel.: 04131 / 6972-338,
E-Mail: cornelia.schwanemann@arl-lg.niedersachsen.de

Kurze Zusammenfassung:
Dorfentwicklung Untere Ilmenau – Förderung ab 2025
Die Orte Fahrenholz, Handorf, Hunden, Mover und Wittorf bekommen ab 2025 Geld vom Land Niedersachsen für die Verschönerung und Erhaltung ihrer Dörfer. Private Hausbesitzer*innen können bis zu 40 % Förderung bekommen – zum Beispiel für:
- Sanierung alter Häuser (z. B. Fachwerk, Dächer, Fenster)
- Umnutzung leerstehender Gebäude
- Neue Zäune, Höfe oder Pflasterungen im alten Stil
Wichtig:
- Das Gebäude muss meist vor 1950 gebaut worden sein.
- Man muss vor dem Baubeginn einen Antrag stellen.
- Die Maßnahme muss ortstypisch sein (z. B. Holzfenster, Tonziegel, kein Plastik).
So geht’s:
- Beratung durch die NLG (kostenlos)
- Antrag stellen beim Amt
- Bescheid abwarten
- Dann erst mit der Arbeit starten
Kontakt für Hilfe:
Die NLG hilft bei allen Fragen, von der Idee bis zur Umsetzung.
